Mietverwaltung

Mietverwaltung Dresden

Unter einer Mietverwaltung versteht man eine Hausverwaltung für Mietshäuser oder Miet-Wohnungen. Diese wird auch Wohnungsverwaltung genannt.

Eine Mietverwaltung beschäftigt sich mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen und Gewerbeobjekten.

Unter einem/einer "Hausverwalter(in)" versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.

Nein, wir bzw. unsere Hausverwaltung ist kein Hausmeister.
Aber: Wir beschäftigen angestellte oder beauftragte Hausmeister. Bei unserer Mietverwaltung / Hausverwaltung handelt es sich um eine administrative Tätigkeit.

Mietverwaltung | Aufgaben

Zu den Aufgaben einer Mietverwaltung oder Wohnungsverwaltung gehören:

  • Betreuung der gesamten Immobilie, veranlassen notwendiger Reparaturen
  • Betreuung der kompletten Mietverhältnisse
  • Verwalten eines Hauskontos für den Eigentümer, Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Abschließen notwendiger Verträge für z.B. Versicherungen, Hausmeister-Service, Lieferungen für Strom, Brennstoffe etc.
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Dritten in allen Dingen, welche die Liegenschaft betreffen
  • Verhandlungsführung mit Mietern, Pächtern und Anderen zur Wahrnehmung der dem Eigentümer zustehenden Rechte
  • Abschluß und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Wohnungsübergaben und -abnahmen
  • Einholung von Angeboten über Handwerksleistungen und Abstimmung mit Eigentümern

Sie, die Eigentümer, vereinbaren mit uns, der Domus GmbH, vertraglich die zu erfüllenden Aufgaben. Dabei wird unterteilt in die

Mietverwaltung | Kaufmännische Verwaltung

zu den Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung gehören:

  • Übernahme und Betreuung des Objektes
  • Verbuchen und Ausführen sämtlicher Geldein- und -ausgänge
  • wie Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
  • Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen
  • Forderungsmanagement ggü. den Mietern und sonstigen Debitoren
  • Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen
  • regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
  • Bezahlung anfallender Kosten
  • auch Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
  • Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen
  • Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  • Abschließen notwendiger Verträge für z.B. Versicherungen, Hausmeister-Service, Lieferungen für Strom, Brennstoffe etc.
  • Budget und Wirtschaftsplanung
  • Rechtsangelegenheiten
  • Prüfung von Rechnungen
  • Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
  • Archivierung von Akten
  • Korrespondenz
  • Erstellung von Objektreportings und sonstigen Auswertungen für den Eigentümer

Mietverwaltung | Technische Verwaltung

Die Technische Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums umfasst

  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
  • Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
  • Veranlassung und Überwachung vonReparaturen
  • Durchführung und Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
  • Durchführung von Sanierungsnahmen, meist nach Rücksprache mit den Eigentümern
  • Durchführung von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit den Eigentümern
  • die Veranlassung und Überwachung von baulichen Veränderungen, meist nach Rücksprache mit den Eigentümern

Darüber hinaus gehört zu der technischen Verwaltung

  • Abschließen von Wartungsverträgen
  • Materialbeschaffung
  • Verfolgung Gewährleistungsmängel
  • Organiseren und Einstellen von Hausmeistern und sonstige Hilfskräften
  • Kontrolle und Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • TÜV-Prüfungen
  • Instandhaltungsplanung