Sondereigentumsverwaltung Dresden
Die Sondereigentumsverwaltung stellt einen Sonderfall der Mietverwaltung dar.
Bei der Sondereigentumsverwaltung geht es um die Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen bzgl. einer Eigentumswohnung, dessen EigentümerIn Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist / sind.
Die Beauftragung der WEG-Verwaltung mit der Verwaltung des Sondereigentums bietet einen großen, praktischen Vorteil: Die Verwaltung ist bereits mit dem Objekt und den entsprechenden Begebenheiten umfassend vertraut.
Natürlich muss aber die WEG-Verwaltung nicht die Sondereigentumsverwaltung inne haben, Wohnungseigentümer können selbstverständlich auch eine andere Hausverwaltung damit betrauen.